Der Denkmalschutz im Garten- und Landschaftsbereich befasst sich mit geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmenzur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen.
Anhand von festgelegten Kriterien (abgeleitet aus z.B. Landesdenkmalschutzgesetzen) werden die Denkmaleigenschaften, sowie eine kulturhistorische Einordnung durchgeführt.
Im Bereich der Gartendenkmalpflege sind verschiedene Schnittstellen mit der Bau- und Kunstdenkmalpflege als auch mit der Archäologischen Denkmalpflegezu berücksichtigen. Im Besonderen geht es bei der Gartendenkmalpflege um die Besonderheiten pflanzlicher und damit lebender Objekte und um veränderliche Strukturen der Natur.